Auto-Kosmetik Fenske


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AGB

Kontakt


Allgemeine Geschäftsbedingungen



1. Allgemeines

Die nachstehenden Bedingungen sind Bestandteile aller Rechtsgeschäfte
mit dem Kunden (Auftraggeber). Abweichende Bedingungen des Auftraggebers
gelten nur, wenn Sie von der Firma Auto-Kosmetik Fenske
schriftlich anerkannt werden.



2. Angebote – Auftragserteilung

Es gelten die Preise der jeweils gültigen Preisliste. An schriftliche
Angebote fühlen wir uns 4 Wochen gebunden. Eine Auftragserteilung durch
den Kunden (Auftraggeber) kann auch mündlich, telefonisch per Fax oder
E-Mail erfolgen. Unsere Webseite (Homepage) sowie alle Bilder,
Zeichnungen, Formulierungen und Texte unterliegen unserem Copyright.
Eine Verwendung von Texten und Bildern, sowie Gestaltung der Webseite
ist untersagt.



3. Haftung

Die Firma Auto-Kosmetik Fenske haftet nur für Schäden die von
uns durch unsachgemäße Ausführung an der Sache entstehen. Für Schäden
die durch die gelieferte Ware bzw. Gegenstand ausgelöst werden haftet
der Auftraggeber. Ebenso haftet die Firma Auto-Kosmetik Fenske
nicht für Schäden, die durch den Auftraggeber oder Dritte verursacht wurden.
Reklamationen oder Mängel müssen unverzüglich, spätestens aber nach 8
Tagen schriftlich mitgeteilt werden.



4. Liefer- und Zahlungsbedingungen

Generell gilt Barzahlung. Sollte im Auftrag eine andere Zahlungsart z.B.
Rechnung vereinbart worden sein, so gilt die Zahlungsweise laut
Zahlungsziel, spätestens aber 10 Tage nach Erhalt der Rechnung.



5. Warenlieferung

Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser
Eigentum. Reklamationen müssen innerhalb 8 Tagen schriftlich angezeigt
werden. Originalverpackte und unbeschädigte Ware wird innerhalb 14 Tagen
zurück genommen und der Kaufpreis erstattet.



6. Schulung

Schulungstermine sind verbindlich. Eine Absage ist nur schriftlich bis 7
Tage vor dem Schulungstermin möglich. Danach sind 50% der
Schulungskosten als Entschädigung fällig, die aber bei einer erneuten Anmeldung innerhalb 6 Monaten angerechnet werden. Ein Anspruch auf Lieferung von Werkzeugen besteht dann nicht mehr.



7. Demontage

Müssen zur Fertigstellung des Auftrages Teile demontiert werden, z.B. Spiegel, Verkleidungsteile, Zierleisten, Embleme, Spritzdüsen etc., so haftet die Firme Auto-Kosmetik Fenske bei Beschädigung oder Bruch nur bei unsachgemäßer Behandlung der Sache. Schäden die durch Alterung, Festgerosteten Schrauben oder minderer Qualität entstehen sind ausgeschlossen und gehen zu lasten des Auftraggebers bzw. Eigentümers der Sache.



8. Dellenentfernung

Es kann vorher nicht garantiert werden, das sich alle Dellen zu 100% ohne lackieren entfernen lassen. Ein kleiner sichtbarer Rest kann übrig bleiben. Dieses stellt keinen Mangel dar.
Wird die Klebetechnik angewendet, haften wir bei Beschädigung der Lackoberfläche, nur bei unsachgemäßer oder grober Anwendung. Schäden die durch bereits einer gebrochenen Lackschicht oder nicht haftenden Lack z.B. aufgrund einer Nachlackierung entstehen liegen nicht in unserer Obhut und dafür haften wir nicht.
Das gleiche gilt bei bereits gespachtelten Bauteilen. Wir sind nicht verpflichtet vor Auftragsbeginn eine Lackschichtdickenprüfung vorzunehmen.



9. Diebstahl - Schäden

Fahrzeuge die bei uns abgestellt sind, sind grundsätzlich durch uns nicht bei Einbruch, Diebstahl, Brand, Wasserschäden, Sturm oder Unwetterschäden versichert. Hier haftet der Auftraggeber oder Eigentümer für sein Fahrzeug selbst. Das gleiche gilt wenn das Fahrzeug in unserer Halle abgestellt ist. Einen Anspruch auf Unterstellung des Fahrzeuges in unserer Halle besteht nicht.



10. Lackierung, Teillackierung, Smart Repair, Spot Repair, Dellenentfernung

Teillackierungen (Spot Repair, Smart Repair) sind grundsätzlich nicht mit einer (kompletten) Lackierung wie sie in einer Meister-Autolackierung ausgeführt werden vergleichbar. Bei einer Teillackierung können im Übergangsbereich sichtbare Restschäden erkennbar sein, ebenso sind Beeinträchtigungen bezüglich Staubeinschüsse möglich. Teillackierungen (Spot Repair, Smart Repair) stellen lediglich eine Optische Verbesserung des Schadens dar. Eine vollständige Beseitigung ist damit nicht immer möglich. Das gilt auch für das Ausbeulen ohne Lackieren.
Generell haben wir 3 Versuche einen Mangel zu beheben. Optische sichtbare Unterschiede zu den angrenzenden Flächen oder Bauteilen gelten nicht als Mangel. Einen Anspruch auf ein Ersatzfahrzeug besteht nicht. Werden nur einzelne Bauteile lackiert kann es immer zu Farbunterschieden kommen. Je älter der Lack, umso größer die Wahrscheinlichkeit eines Lackunterschiedes. Bei einer Lackierung oder Teillackierung darf das Fahrzeug mindestens 10 Tage nicht in einer Waschanlage gewaschen werden. Sorgfältiges behutsames Waschen in einer so genannten Waschbox (Handwäsche) ist nach 3 Tagen erlaubt.



11. Preise

Die im Angebot genannten Preise können von der erstellten Rechnung aufgrund schwieriger Demontage, festsitzenden Schrauben oder nicht sofort zugänglichen Stellen abweichen. Sollte sich die Rechnung um mehr als 30% erhöhen, werden wir weitere Arbeitsschritte nur mit vorheriger Genehmigung durch den Auftraggeber oder Eigentümer ausführen. Für Mehraufwand bis zu 30% des Angebotspreises brauchen wir kein Einverständnis.



12. Fahrzeughandel - Teilehandel

Wenn nicht anders vereinbart, gilt 50% Anzahlung bei Auftragserteilung, der Rest ist spätestens bei Lieferung des Fahrzeuges oder Ersatzteils fällig. Das Fahrzeug oder Ersatzteil bleibt bis zur vollständigen Bezahlung unser Eigentum. Wird ein Fahrzeug nicht abgenommen, so ist eine Entschädigung in Höhe von 25% des Kaufpreises sofort fällig. Bei nicht abgeholten Ersatzteilen ist eine Entschädigung in Höhe von 50% fällig. Einen Nachweis, ob wir das Fahrzeug oder Ersatzteil anderweitig verkaufen konnten brauchen wir nicht zu liefern.



13. Lackversiegelung, Lackveredelung

Es gelten die Garantie- und Lieferbedingungen des Herstellers. Entsprechende jährliche Kontrollen bzw. Inspektionen sind nach Herstellerangaben vorzunehmen.



14. Reparaturdauer

Die im Auftrag/Angebot genannten Reparaturtage sind Richtwerte und nicht bindend.
Schadenersatz bei längerer Reparaturdauer brauchen wir nicht zu leisten. Eine reparatur gilt als beendet, wenn wir das Fahrzeug an den Auftraggeber oder Eigentümer übergeben und nichts anderes vereinbaren.



15. Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Paderborn.



16. Salvatorische Klausel

Die Unwirksamkeit einzelner Klauseln berührt die Wirksamkeit der übrigen
Bestimmungen nicht.



Rechtliche Hinweise

Das Landgericht in Hamburg hat am 12.05.1998 entschieden, dass man durch
das Setzen von Links die Inhalte der verlinkten Seiten mitzuverantworten
hat.

Die Firma Auto-Kosmetik Fenske distanziert sich ausdrücklich von
rechtswidrigen Inhalten der gelinkten Seiten auf unserer Homepage.
Sollte dennoch einer der Links auf eine Seite mit rechtswidrigem Inhalt
verweisen, so werden wir diesen Link umgehend nach Bekanntgabe entfernen.

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